Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparente Regelungen und verlässliche Standards für professionelle Schädlingsbekämpfung von Naguard in Horb a. N. und Umgebung. Hier finden Sie alle rechtlichen Grundlagen unserer Dienstleistungen.

Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Beratungen und Maßnahmen im Bereich der Schädlingsbekämpfung und Prävention durch Naguard. Ein Vertrag kommt verbindlich zustande, sobald ein Angebot schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt wird oder mit der Ausführung der vereinbarten Arbeiten begonnen wurde.

Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

Naguard führt alle Maßnahmen nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung gesetzlicher Umwelt- sowie Tierschutzstandards aus. Für eine erfolgreiche Schädlingsfreihaltung ist der Auftraggeber verpflichtet, uneingeschränkten Zugang zu den betroffenen Bereichen zu gewährleisten sowie vorbereitende Hygiene- und Räumhinweise sorgfältig einzuhalten.

Preise, Zahlung und Gewährleistung

Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht abweichend ausgewiesen. Rechnungsbeträge sind unmittelbar nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Naguard haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für eine fachgerechte Durchfÿhrung, jedoch kann kein unbegrenzter Neubefallsschutz ohne begleitende Präventionsmaßnahmen garantiert werden.